Was letztes Jahr noch in weiter Ferne schien rückt nun näher und näher – der Brexit. Stichtag ist der 29.03.2019 und noch immer ist keine klare Regelung in Sicht. Das EU-Parlament nimmt nun Notfallregelungen für den Fall des ungeregelten Austritts Englands aus der EU an.
Mit den Brexit wird England zollrechtlich zum Drittland. Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit England wird zukünftig eine Zollanmeldung erforderlich sein – eingehend wie ausgehend. Sind Sie hierauf vorbereitet ?
Um Sendungen dem Zoll anmelden zu können muss man dem Zoll bekannt sein und in Besitz einer EORI-Nummer sein. Sie können Ihre Zollanmeldungen über das jeweils nationale Zollsystem tätigen oder aber sich hierbei von einem Zolldeklaranten oder Spediteur vertreten lassen. Wir beraten hierzu gerne weiter.