Zum 01.02.2019 tritt das neue Freihandelsabkommen JEFTA zwischen Japan und der Europäischen Union in Kraft. Gem. Annex 2, Artikel 1 sollen Zollabgaben für Güter mit Warenursprung Japan bzw. der Europäischen Union entfallen. Eine Ausnahmeliste ist im Abschnitt B zu finden. Dies bedeutet vor allem für unsere japanische Kundschaft eine erhebliche Verbesserung ihrer Handelsposition am Markt, da sie von JEFTA profitieren. Gleichzeitig bedeutet es aber auch die Abläufe und Dokumentation zu prüfen, ob sie den Anforderungen des Freihandelsabkommens genügen, um davon zu profitieren. Sind Sie schon vorbereitet ?