Mit Veröffentlichung des Türkischen Amtsblattes vom 24.05.2019 treten Änderungen bzgl. der Ursprungsnachweise im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei in Kraft. Für bestimmte sog. Risiko-Güter ist nunmehr ein Urspungszeugnis erforderlich. Die bisherigen Nachweise wie Lieferantenerklärung und A.TR. sind – soweit bekannt – nicht mehr ausreichend.